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Positive Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung :
Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zur Vorlage "Sicherung berufliche Vorsorge"

Der Reformdruck auf die berufliche Vorsorge hat sich gerade vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten nochmals stark erhöht. Dies führt generell zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten. So sank auch der Umwandlungssatz der Aargauischen Pensionskasse (APK) zulasten der Versicherten von ursprünglich 6,8 Prozent (bis 2013) auf neu 5,0 Prozent (ab 2024). Der Regierungsrat hat deshalb eine ausgewogene Vorlage erarbeitet, welche mit geeigneten Abfederungsmassnahmen ein übermässiges Absinken der Renten verhindert und ein angemessenes Leistungsniveau gewährleistet. Der Kanton Aargau will damit ein verlässlicher Arbeitgeber bleiben. Dies erfolgt durch eine Kombination von Massnahmen, welche insbesondere auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt: Moderate Erhöhung der Sparbeiträge, Reduktion des Koordinationsabzugs sowie Einmaleinlage für die am stärksten betroffene Übergangsgeneration. Zudem sollen im Pensionskassendekret neu Massnahmen im Falle einer Unterdeckung definiert werden. Dies schafft für den Kanton Planungssicherheit.

Die positiven Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung, welche vom 3. März bis 3. Juni 2022 durchgeführt wurde, unterstützen die bisherige Stossrichtung. Einzig das Finanzierungskonzept für allfällige Sanierungsbeiträge bei Unterdeckung der APK wurde aufgrund der Rückmeldungen in der Anhörung angepasst. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth ist erfreut über die positiven Rückmeldungen und sagt: "Die insgesamt breit abgestützten zustimmenden Rückmeldungen aus der Anhörung zu den vorgeschlagenen Massnahmen zeigen, dass der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten ist."

Die Vorlage sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor:

Abfederungsmassnahmen mit planmässigem Leistungsniveau von 60 Prozent

Als Folge der jüngsten Senkung des Umwandlungssatzes ab 2022 durch den Vorstand der APK fällt das planmässige Leistungsniveau auf nur noch 55 Prozent (ab 2024) des versicherten Lohns. Bis 2018 betrug dieses noch 65 Prozent. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht. Der Regierungsrat will diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor.

Damit ein planmässiges Leistungsniveau von 60 Prozent des versicherten Lohns erreicht werden kann, sollen die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Senkung des Koordinationsabzugs vor. Damit werden auch sozialpolitische Ziele verfolgt und (Teilzeit-)Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert. Zudem plant der Regierungsrat eine Einmaleinlage durch den Kanton für Versicherte im Alter über 50 Jahren, weil dieser Gruppe am wenigsten Zeit verbleibt, durch höhere Sparbeiträge ihr Alterskapital zu erhöhen. Gegenüber der Anhörungsvorlage wurde eine explizite Gesetzesgrundlage für die Einmaleinlage aufgenommen und die Kriterien der Einmaleinlage konkretisiert. Dabei ist für die Einmaleinlage weiterhin ein referendumsfähiger Ausgabenbeschluss, welcher der Ausgabenbremse untersteht, notwendig.

Diese Abfederungsmassnahmen verursachen dem Kanton jährliche Mehraufwände von 7,8 Millionen Franken für die Erhöhung der Spargutschriften und 8,7 Millionen Franken für die Senkung des Koordinationsabzugs. Für die Einmaleinlage erfolgt eine einmalige Aufwendung von 20,2 Millionen Franken. Die Gemeinden tragen 35 Prozent der Personalkosten der Lehrpersonen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit aber gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet.

Regierungsrat Markus Dieth fasst die Gründe für den Handlungsbedarf zusammen: "Die Senkungen des Umwandlungssatzes reduzieren die Renten der Versicherten von 65 Prozent auf 55 Prozent des versicherten Lohnes markant. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 % aus 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht. Dies will der Regierungsrat abfedern. Zudem sind heute Teilzeitpensen verbreitet. Als moderner und attraktiver Arbeitgeber wollen wir mit dieser Vorlage dafür sorgen, dass auch diese Teilzeitangestellten sowie Angestellte mit tiefen Löhnen in Zukunft adäquat versichert sind."

Definierte Eckwerte im Fall einer Unterdeckung schaffen Planungssicherheit für den Kanton

Im Fall einer Unterdeckung verpflichtet Bundesrecht die Pensionskassen, Massnahmen zur Behebung zu ergreifen. Die Verantwortung und Kompetenz dafür liegen beim Vorstand der Pensionskasse. Seit der Ausfinanzierung im Jahr 2008 befand sich die APK als Folge der Finanzkrise selbst unter Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht während vieler Jahre in einer Unterdeckung. Das bis anhin gültige Sanierungskonzept der APK zielte ausschliesslich auf einseitige Minderverzinsungen zulasten der Versicherten ab.

Auf Empfehlung der Expertin für die Berufliche Vorsorge hat der Vorstand das Sanierungskonzept überarbeitet. Dieses orientiert sich an vergleichbaren kantonalen Pensionskassen. Neu sollen die Grundzüge der Massnahmen zur Behebung einer allfälligen Unterdeckung auch im Pensionskassendekret festgehalten werden, was die Planungssicherheit für den Kanton erhöht. Für Finanzdirektor Markus Dieth sind klare Regeln bei einer Unterdeckung wichtig: "Mit den neuen Bestimmungen im Pensionskassendekret, die in der Anhörung auf breite Zustimmung gestossen sind, geben wir dem Vorstand der APK einen Handlungsrahmen vor und erhöhen gleichzeitig die Planungssicherheit für den Kanton. Denn so wissen wir im Fall einer Unterdeckung, welche Kosten maximal auf den Kanton zukommen." Sanierungsleistungen sollen neu in erster Linie über die ordentliche Rechnung geleistet werden. Allerdings soll im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten dem Grossen Rat die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Finanzierung über die Spezialfinanzierung beschliessen zu können. Eine solche Zuweisung ist insbesondere für den Fall von sehr hohen Sanierungsleistungen, welche zu einem hohen Defizit führen würden, zweckmässig.

Ausgewogene Vorlage mit Augenmass

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse zu schaffen, die Planungssicherheit für den Kanton zu erhöhen und die berufliche Vorsorge für die Versicherten künftig zu sichern. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen nimmt die Vorsorgelösung des Kantons einen Platz im Mittelfeld vergleichbarer Pensionskassen ein. Finanzdirektor Markus Dieth fasst die Vorlage wie folgt zusammen: "Als Arbeitgeber stehen wir in Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern. Mit dieser ausgewogenen Vorlage haben wir die Chance, ein verantwortungsvoller Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden und für alle Lehrpersonen des Kantons zu sein und attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben."

Hinweis: Vorlage Sicherung "berufliche Vorsorge" – Das Wichtigste in Kürze

  • Der Reformdruck auf die berufliche Vorsorge hat sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten stark erhöht. Dies führt zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten.
  • Die Senkungen des Umwandlungssatzes bei der APK, wo das Verwaltungspersonal sowie die Lehrpersonen versichert sind, reduzieren das planmässige Leistungsniveau von ursprünglich 65 auf 55 Prozent des versicherten Lohns. Damit kann auch das aus der Verfassung abgeleitete Leistungsziel der 1. und 2. Säule von 60 Prozent im Durchschnitt nicht mehr erreicht werden. Der Regierungsrat möchte diese Senkung abfedern und überweist hierzu eine Botschaft an den Grossen Rat.
  • Aufgrund der insgesamt positiven Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung hält der Regierungsrat an der bisherigen Stossrichtung fest. Lediglich das Finanzierungskonzept für allfällige Sanierungsbeiträge bei Unterdeckung der APK wurde aufgrund der Rückmeldungen angepasst.
  • Die Vorlage sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: Erhöhung der anteilsmässigen Sparbeiträge, Reduktion Koordinationsabzug sowie eine Einmaleinlage für Angestellte im Alter 50+. Durch die Reduktion des Koordinationsabzugs werden insbesondere Teilzeitangestellte und Mitarbeitende mit tieferen Löhnen besser versichert. Weiter beinhaltet die Vorlage die Festlegung von Massnahmen bei Unterdeckung, den Umgang mit der Motion 20.123 sowie weitere Anpassungen auf Stufe Gesetz und Dekret.
  • Gegenüber der Anhörungsvorlage wurde das Finanzierungskonzept für allfällige Sanierungsbeiträge angepasst. Neu sollen etwaige Beiträge über die ordentliche Rechnung geleistet werden. Allerdings soll der Grosse Rat die Möglichkeit haben, eine Abwicklung über die Spezialfinanzierung Sonderlasten zu beschliessen. Eine solche Zuweisung ist für den Fall von sehr hohen Sanierungsleistungen, welche zu einem hohen Defizit führen, zweckmässig. Zudem wurde eine explizite Gesetzesgrundlage für die Einmaleinlage aufgenommen und die Kriterien der Einmaleinlage konkretisiert. Dabei ist für die Einmaleinlage weiterhin ein referendumsfähiger Ausgabenbeschluss, welcher der Ausgabenbremse untersteht, notwendig.

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Weitere Informationen zur Botschaft GR 22.296

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat