Diskret eine Liegenschaft verkaufen

In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was die Vorteile eines diskreten Off-Market Liegenschaftsverkaufs sind und wieso wir diesen Weg propagieren.

 

Weshalb sollte man eine Immobilie diskret unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkaufen?

 

Ein Wesenspunkt, den man uns Schweizern zuspricht, ist Verschwiegenheit oder aber Diskretion bei Fragen das eigene Eigentum betreffend. Weder über das Einkommen noch den Kontostand oder andere Eigentumsbestandteile spricht der Schweizer gerne – man tut es nicht. Die BECK Real Estate GmbH trägt diesem vermeintlich helvetischen Charakterzug Geltung, indem wir den diskreten Verkauf von Wohnungen und Häusern bevorzugt anbieten und als eine unserer Kernkompetenzen betrachten. Bedenken Sie folgende Faktoren, wieso wir der richtige Partner sind um Ihre Liegenschaft zu verkaufen:

 

  • Neugier des direkten Umfelds: Das direkte Umfeld, seien es Verwandte, Bekannte oder die Nachbarn müssen aus mehrerlei Gründen nicht alles wissen, was mit dem Verkauf Ihrer Liegenschaft zusammenhängt. Ob Sie sich gerade in einer Scheidung befinden, ein nicht kommunizierter Jobwechsel ansteht oder Fragen einer Erbschaft nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, die Gründe sind vielfältig. Bedenken Sie zudem, wenn Sie den Preis einer Wohnung oder eines Hauses im Internet ausschreiben, dann weiss die interessierte Öffentlichkeit sowohl welchen Betrag Sie für Ihre Immobilie erhalten als auch welchen Betrag die neuen Käufer für den Kauf aufbringen können. Aussagen wie «das ist jetzt schon noch viel was der für dieses Haus verlangt» oder «hast Du gesehen was der dafür hinblättern musste» sind dabei vorprogrammiert und stigmatisierend. Welcher Kaufbetrag dann schliesslich beurkundet wurde, muss gar nicht mit dem Angebotspreis übereinstimmen. Und zudem weiss natürlich jeder Feld- & Wiesenexperte dessen Expertise sich nicht über die Tatsache, selbst ein Dach über dem Kopf zu haben, erstreckt, Bescheid, ob der Verkaufspreis angemessen ist oder nicht.

 

  • Exklusivität der Immobilien: um der Exklusivität einer Immobilie Rechnung zu tragen sollte man sie aus mehrerlei Gründen nicht ausschreiben. Die Preisermittlung eines sehr exklusiven Objekts, ist aufgrund der nicht vorhandenen breit abgestützten Marktsituation bis zu einem gewissen Grad immer auch schwierig, da die Liegenschaft ein Liebhaberobjekt ist. Der Marktpreis ist nichts anderes als der Verkaufspreis, der sich auf dem freien Markt unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage erzielen lässt. Bei einem sehr exklusiven Objekt ist die Nachfragerseite entsprechend klein und es soll das maximale Marktpotential ausgelotet werden. Bei einer öffentlichen Ausschreibung schreckt man allerdings potenzielle Käufer eher vom Kauf ab. Ein Effekt daraus ist, dass die Liegenschaft entsprechend lange ausgeschrieben ist und sich aufgrund der geringen Nachfrage eine preisliche Abwärtsspirale ergibt, was kaum im Sinne der verkaufswilligen Eigentümer sein kann.

 

  • Schutz der Privatsphäre im engeren Sinn: Sofern Sie eine Immobilie öffentlich ausschreiben, gewähren Sie – durch die Fotos - der Öffentlichkeit einen Einblick in Ihre Privatsphäre. Das geht von der Möblierung über die Auswahl Ihrer Vorhänge bis zur Auswahl der geeigneten Küchengeräte. Sie müssen sich selbst fragen, ob dies ein breites Publikum, also auch Personen die lediglich Inserate im Internet anschauen, etwas angeht. Unsere klare Meinung dazu ist, nein. Ein weiterer Faktor kann auch sein, dass es sich bei der veräussernden Partei um eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, die zusätzlich an Verschwiegenheit interessiert ist.

 

  • Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus: Gerade, wenn ein Verkauf auf einen Todesfall zurück geht, können Dritte davon ausgehen, dass die Immobilie allenfalls nicht mehr bewohnt ist. Einbrüche oder im schlimmsten Fall Hausbesetzungen können die unerwünschte Folge daraus sein.

 

  • Die Qual der Wahl: Bei Ausschreibung einer Liegenschaft kann es durchaus vorkommen, dass ein grosses Kaufinteressenten-Echo entsteht. Wenn Sie nun zwischen 30 möglichen Käufern für eine Wohnung oder ein Haus entscheiden müssen, müssen Sie zwangsläufig 29 andere enttäuschen. Denken Sie immer daran, dass sich daraus in anderen Bereichen auch für Sie unangenehme Folgen haben könnte – vielleicht benötigen Sie ja einmal die Unterstützung einer Person, die Sie vorher ihres Wohntraums beraubt haben. Ein diskretes Vorgehen hätte das mögliche daraus entstandene «böse Blut» verhindert.

 

Was unternimmt die BECK Real Estate GmbH um Ihre Privatsphäre zu schützen?

 

  • Geheimhaltungsvereinbarung: Ohne eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet zu haben, erhält von uns niemand Unterlagen zu einer Liegenschaft, die über eine rudimentäre Umschreibung hinausgeht. Wir nehmen diesen Punkt sehr ernst. Uns ist wichtig, dass wir alles rechtlich mögliche unternehmen, um die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen.

 

  • Netzwerk: Wenn Sie sich für einen diskreten Verkauf Ihrer Liegenschaft interessieren, dann wird das Kaufangebot unserem Netzwerk – nach vorab unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung - zur Verfügung gestellt. Dieses besteht neben gelisteten Kunden von denen wir wissen, dass sie auf der Suche sind aus Banken, Anwälten, Treuhänder, Versicherungsvertretern, Steuerexperten und Fachleuten aus der Immobilienbranche. Unser Netzwerk ist eines unserer grössten Güter, nur mit einem intakten Netzwerk aus vertrauenswürdigen Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Branchen können wir unseren Kundenauftrag seriös im Sinne unserer Kundschaft erfüllen.

 

  • Bonität muss gewährleistet sein: Neben der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung muss eine kaufinteressierte Person uns den Nachweis liefern, dass sie sich den Kauf überhaupt leisten kann. Wir machen nur qualifizierte Besichtigungen, weil wir für sogenannte «Touristen» nicht die Privatsphäre unserer Kunden stören wollen.

 

Zum Bieterverfahren:

 

Selbstverständlich bieten wir für Kunden, die den entsprechenden Wunsch hegen auch ein sogenanntes Bieterverfahren an. Ein Bieterverfahren kann gerade bei eher alltäglichen Objekten mit einem grossen möglichen Käuferkreis einen höheren Verkaufspreis erzielen. Bei exklusiven Immobilien raten wir jedoch eher davon ab. Zudem hat es sich mittlerweile auch ergeben, dass viele potenzielle Käufer durch die Ausschreibung eines Bieterverfahrens abgeschreckt werden und gar nicht erst besichtigen gehen. 

 

 

Zusammenfassend:

  • Gerade bei exklusiven Liegenschaften lohnt es sich, diese diskret anzubieten. Mit einem diskreten Verfahren wie wir es anbieten, können Sie Ihre Privatsphäre hinsichtlich Ihrer Immobilie im Allgemeinen und in Bezug auf den Verkaufsgrund sowie den Angebotspreis im Spezifischen maximal schützen.

 

  • Durch unser Vorgehen behalten Sie als Verkäufer die Oberhoheit über Ihre Daten. Sie werden informiert an wen Details Ihres zu verkaufenden Eigentums geäussert werden. Eine Dokumentation Ihres Eigentums darf aufgrund der Verschwiegenheitserklärung nicht an Dritte, unqualifizierte Personen weitergegeben werden.

 

  • Durch unser Verfahren können wir die Qualität hinsichtlich Bonität und anderer Faktoren, die einem Verkäufer in Bezug auf den Käufer der Liegenschaft allenfalls wichtig ist, gewährleisten.

 

  • Durch unser Vorgehen vermeiden wir schliesslich, dass aus Ihrem Immobilieneigentum eine öffentlich ausgeschriebene «Schaufensterleiche» wird, die jeder schon gesehen hat, aber niemand zu dem Preis kaufen möchte.

 

  • Schliesslich kann aufgrund des diskreten Vorgehens in einem weiteren Schritt bei Bedarf dennoch ein Bieterverfahren bzw. eine öffentliche Ausschreibung stattfinden, wenn sich herausstellt, dass bei diskreter Vorgehensweise nicht das notwendige Resultat erzielt werden kann. Dies ohne, dass die Liegenschaft am Markt bereits vorab «verbrannt» wurde.
  • Es lohnt sich also frühzeitig beim Gedanken eine Liegenschaft zu verkaufen die richtige Vorgehensweise und damit verbunden den richtigen Partner zu wählen.

 

 

Was spricht für BECK Real Estate:

 

Unser Unternehmen ist nicht als klassischer Makler aufgestellt. Der Verkauf von Immobilien ist ein Teil unserer Tätigkeit und anders als der klassische Makler mit Schaufenster und Web-Anzeige versuchen wir für unsere Kunden das beste Resultat zwar ausserhalb des Marktes, aber mit den notwendigen Kenntnissen über den Markt zu erzielen. Möchten Sie einen Umbau der erworbenen Liegenschaft? Unsere Architektin kann sie inhouse unterstützen. Daneben können wir unsere Kunden aber durch unser Netzwerk auch mit Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen wie Immobilienfinanzierungen, Versicherungen, Steuern und weiteren Dienstleistungen vernetzen. Wir bieten ein Rundum-Packet in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft an und können Sie da wo wir nicht selbst aktiv werden mit den richtigen Experten vernetzen.

 

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter info@beck-realestate.ch sowie 079 942 38 67.

(Felix Beck, Sursee)

 

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