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Neue SteuerDarum werden E-Auto-Fahrer zur Kasse gebeten

Besitzer von E-Autos sollen künftig pro gefahrenem Kilometer eine Abgabe an den Bund leisten.

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Einerseits will der Bund, dass Benzin- und Dieselautos längerfristig verschwinden. Gleichzeitig will er nun Elektroautos zusätzlich besteuern. Warum?

Der Bund befürchtet, dass er die Strasseninfrastrukturen nicht mehr unterhalten und ausbauen kann, weil immer weniger Geld in den entsprechenden Fonds (NAF) fliesst. Fahrer von Elektroautos müssen keine Abgaben zahlen im Gegensatz zu Fahrer von Benzin- und Dieselautos. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zahlt pro Jahr im Schnitt etwa 800 Franken an die Strasseninfrastruktur – via Zapfsäule. Da immer mehr alternativ betriebene Autos auf den Schweizer Strassen unterwegs sind, sinken die Einnahmen. Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) sind für dieses Jahr beim NAF erstmals mehr Ausgaben als Einnahmen budgetiert. Im NAF-Topf liegen derzeit über 3 Milliarden Franken.

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Ab wann müssen E-Auto-Fahrer diese Ersatzabgabe bezahlen?

Der Bundesrat plant laut dem heutigen Grundsatzentscheid, diese Abgabe 2030 einzuführen. Viel zu spät, moniert FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen. E-Autos würden gerade wegen der hohen Benzinpreise boomen: «Sie brauchen neue Ladestationen und brauchen die Strassen. Dennoch bezahlen sie fast nichts an die Infrastrukturen. Das ist störend, daher ist die Abgabe bereits 2025 einzuführen.» Dem pflichtet ACS-Präsident Thomas Hurter, SVP-Nationalrat aus Schaffhausen, bei. Zufrieden ist hingegen die E-Auto-Lobby. «Das ist ein realistischer Zeitrahmen», sagt Jürg Grossen, Präsident von Swiss E-Mobility und GLP-Präsident.

Kann sich das Volk dazu äussern?

Ja. Die Einführung dieser Ersatzabgabe bedingt eine Verfassungsänderung und muss deshalb zwingend vors Volk. Die Abstimmung ist gemäss der aktuellen Planung des Bundes für Mitte 2027 vorgesehen.

Wie setzt sich die Ersatzabgabe zusammen?

Die Ersatzabgabe beinhaltet einen festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und nach Fahrzeugkategorie. Wer also einen fahrleistungsstarken, schweren Tesla fährt, wird mehr berappen müssen als der Fahrer eines Renault Zoe. Wie hoch die Abgabe im Detail sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe wird aber laut dem Astra so bestimmt, dass Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einen gleichwertigen Betrag entrichten, wie dies bei den Benzin- und Dieselfahrzeugen mit der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag geschieht. Ursprünglich plante der Bundesrat, eine Pauschalabgabe für E-Autos einzuführen, die sich nur nach dem Gewicht des Autos bemessen sollte.

Wie soll diese Abgabe erhoben werden?

Der Bundesrat lässt noch offen, wie genau die Abgabe erhoben werden soll. Möglich sei eine Lösung ähnlich wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Dort erfasst ein Fahrtenschreiber die zurückgelegte Wegstrecke, um die Höhe der Abgabe zu berechnen. Dieses Vorgehen hätte laut dem Astra den Vorteil, dass kein neues System installiert werden müsste und Synergien genutzt werden könnten. Erfassungsgeräte wie bei der LSVA bieten gemäss dem Verband Auto Schweiz schon heute einige Automarken auch für Personenwagen an. Man kann damit beispielsweise alle beruflich gefahrenen Kilometer registrieren und so bei der Steuererklärung die Spesenerfassung vereinfachen.

Wie viele Elektroautos sind inzwischen auf den Schweizer Strassen unterwegs?

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2021 wurden in der Schweiz laut dem Bundesamt für Statistik 350’056 Motorfahrzeuge neu in Verkehr gesetzt. Bei den Neuzulassungen legen die alternativ betriebenen Autos stark zu: So stieg die Zahl der neuen Elektroautos (+62,1% gegenüber 2020) und Plug-in-Hybride (+50,9%). Zusammen machten diese beiden Gruppen 2021 bereits 22,2% aller neuen Personenwagen aus.

Müssen Autohalter von Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen weiterhin Mineralölsteuern zahlen?

Ja. Sie müssen wie bis anhin diese Beiträge via Benzin oder Diesel entrichten. Die Mineralölsteuer beträgt derzeit 45,30 Rappen pro Liter Benzin und 48,11 Rappen pro Liter Diesel. Hinzu kommt der Mineralölsteuerzuschlag, der für die beiden fossilen Brennstoffen bei etwas über 31 Rappen pro Liter liegt. 

 Ist damit das Projekt Mobility-Pricing vom Tisch?

Auf keinen Fall, betont Thomas Rohrbach vom Astra. Dieses Projekt laufe nach wie vor parallel zur Einführung einer neuen Ersatzabgabe auf alternativ betriebene Autos. Nur geht es dabei schleppend vorwärts, noch sind keine Pilotprojekte bewilligt. ACS-Präsident Hurter sieht sich indes durch die am Mittwoch vom Bundesrat präsentierte Vorlage darin bestätigt, dass alles auf ein reines Roadpricing hinauslaufe. So würden nur die Autofahrer zur Kasse gebeten, sagt Hurter: «Wir unterstützen nur ein richtiges Mobility-Pricing.» Mit zeitlich und örtlich variablen Preisen will Mobility-Pricing den Verkehr auf der Strasse und auch auf der Schiene besser über den Tag verteilen und so dessen Spitzen brechen. Die ehemalige Verkehrsministerin Doris Leuthard hatte dieses Projekt am 30. Juni 2016 angekündigt.